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Begleitetes Fahren 17 (BF 17)

hat viele Vorteile !

 

Den Führerschein gerade in den Händen, sind Jugendliche besonders häufig in Unfälle verwickelt. Denn um sicher fahren zu können, benötigen Autofahrer neben einer fundierten Fahrausbildung vor allem eins: Erfahrung.

Die neu erworbenen Fertigkeiten weiter ausbauen und dabei sicher fahren – BF 17 macht es Fahranfängern einfach. Sie können als 17-Jährige bis zum 18. Geburtstag so oft sie wollen am Steuer sitzen – wenn sie einen erfahrenen Begleiter im Auto haben. Den Führerschein erhalten sie pünktlich zum 18. Geburtstag. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zu Beginn des Allein-Fahrens fühlen sich junge Autofahrer deutlich sicherer und routinierter.

BF 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren bei uns anmelden. Hier machen sie dieselbe Fahrausbildung wie ältere Fahrschüler. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF 17-Teilnehmer nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren.

Bis zu ihrem 18. Geburtstag dürfen BF 17-Teilnehmer dann in Begleitung einer Person Auto fahren, die auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen ist („Begleitauflage“). Der Erfolg ist wissenschaftlich bestätigt: Beim Begleiteten Fahren gibt es nur ganz wenige Unfälle. Und auch nach der Begleitphase fährt es sich besser: Allein unterwegs verursachen Jugendliche etwa 20 Prozent weniger Unfälle als diejenigen Fahranfänger, die zuvor nicht bei „BF 17“ mitgemacht haben.

Begleiter eines 17-jährigen Fahranfängers kann jeder werden, der

 

  • 30 Jahre oder älter ist

  • seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B (früher: Klasse   3) besitzt und

  • nicht mehr als ein Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburger „Verkehrssünderdatei“) hat.


Während der Fahrten gilt für den Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Zu den Begleitauflagen gehört zudem, dass er nicht unter Drogeneinfluss stehen darf. Verantwortlich dafür, dass diese Auflagen eingehalten werden, ist der Fahranfänger selbst.

Am häufigsten begleitet ein Elternteil die Jugendlichen. Auch Großeltern, Nachbarn oder Arbeitskollegen können Begleiter sein. Voraussetzung ist, dass sie in der Prüfungsbescheinigung des jungen Fahrers eingetragen werden und die Eltern einverstanden sind. Die Anzahl möglicher Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

Eine Schulung für Begleiter ist nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch empfehlenswert, dass sie sich gemeinsam mit dem Fahranfänger auf BF17 vorbereiten. Hierzu eignet sich zum Beispiel ein Informationsabend in unserer Fahrschule. Er richtet sich insbesondere an die Begleiter, erklärt ihnen ihre Aufgaben und vermittelt, wie sie sich während der Fahrt angemessen verhalten. Aufmerksamer Ansprechpartner und Unterstützer. Sprechen sie uns an!

Während des gemeinsamen Fahrens profitieren die Jugendlichen von der Erfahrung, Ruhe und Voraussicht erfahrener Erwachsener. Sie vermitteln den jungen Fahranfängern Sicherheit und vermeiden Stress. Durch ihre Anwesenheit fühlen sich die BF17-Teilnehmer häufig sicherer.

Ein Begleiter soll das Verkehrsgeschehen aufmerksam verfolgen und dem Jugendlichen stets mit Rat zur Verfügung stehen. Ãœber 90 Prozent der BF17-Teilnehmer berichten, sich während der Fahrt jederzeit mit Fragen an ihren Begleiter wenden zu können. Deren Hinweise helfen oft, dass sie Gefahren besser wahrnehmen. 
Das wirkt beruhigend – gerade in schwierigen Situationen.

Begleiter und Jugendliche tauschen sich auch gern über erste Erfolge aus: Mehr als 80 Prozent der Erwachsenen loben die Fahranfänger, wenn sie finden, dass sie gut gefahren sind. Über die Hälfte der Begleiter äußern auch Kritik am Fahrstil des Jugendlichen. Wenn sie es für nötig halten, machen die Begleitpersonen den Fahranfängern auch Vorschläge für kurze Fahrtunterbrechungen und Pausen oder schlagen vor, langsamer zu fahren. Kurz: Sie entlasten die jungen Menschen in der konkreten Fahrsituation durch wertvolle Hinweise.

Begleiter dürfen allerdings keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen. Das könnte für alle Beteiligten gefährlich werden. Sie sind auch keine Fahrlehrer und sollten sich daher auch nicht wie solche benehmen: Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig durchlaufen. Der Begleiter sollte sich stets auf seine Begleiterrolle beschränken und den Jugendlichen in seiner Verantwortung als Fahrer ernst nehmen.

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